Diese Frage kommt bei mir in fast jedem Gespräch. Meistens klingt sie so: „Wir haben mal was von fünf Prozent gehört, reicht das?“ Meine Antwort darauf ist ein Jein. Die fünf Prozent stimmen schon. Trotzdem rechnen die meisten Betriebe falsch.
Ich zeige Ihnen in diesem Beitrag, wo die Zahl herkommt, warum sie allein nicht reicht und wie Sie für Ihren Betrieb auf die richtige Zahl kommen. Ohne Paragraphengeschiebe, dafür so, wie ich es auch im Kurs erkläre.
Was ein Brandschutzhelfer eigentlich macht
Ein Brandschutzhelfer ist keine kleine Feuerwehr. Er soll als Erster reagieren. Wenn ein Entstehungsbrand da ist und er sich das gefahrlos zutraut, greift er zum Feuerlöscher. Wenn nicht, hilft er dabei, dass alle rauskommen. Das ist seine Aufgabe, und das reicht auch.
Verwechselt wird er gern mit dem Brandschutzbeauftragten. Der berät den Chef, macht Begehungen und schreibt die Brandschutzordnung. Der Brandschutzhelfer ist der Kollege aus der Werkstatt oder aus dem Büro, der im Ernstfall weiß, wo der Feuerlöscher hängt und wie das Ding funktioniert.
Wo die fünf Prozent herkommen
Im Arbeitsschutzgesetz steht in § 10, dass der Unternehmer Leute benennen muss, die sich um Brandbekämpfung und Räumung kümmern. Eine Zahl nennt das Gesetz nicht.
Konkreter wird die Technische Regel für Arbeitsstätten, die ASR A2.2. Dort steht sinngemäß, dass fünf Prozent der Beschäftigten in der Regel ausreichen.
Auf das „in der Regel“ kommt es an. Denn die fünf Prozent gelten für Betriebe mit normaler Brandgefährdung.
Normal oder erhöht? Das ist die eigentliche Frage
Die ASR A2.2 unterscheidet zwei Fälle, und beim ersten steht das Büro sogar wörtlich drin. Normale Brandgefährdung liegt vor, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung, die Ausbreitungsgeschwindigkeit, die frei werdenden Stoffe und die Gefährdung für Personen mit den Bedingungen einer Büronutzung vergleichbar sind.
Das Büro ist also nicht nur mein Beispiel, sondern der Maßstab, den die Regel selbst anlegt. Papier, Möbel, ein paar Rechner und meistens eine Steckdosenleiste zu viel. Brennen kann es natürlich. Aber es brennt langsam, und die Leute kommen raus. Hier sind fünf Prozent der richtige Ansatz.
Von erhöhter Brandgefährdung spricht die ASR A2.2, wenn einer von mehreren Punkten zutrifft. Entzündbare oder oxidierende Stoffe sind vorhanden. Die örtlichen Verhältnisse begünstigen eine Brandentstehung. In der Anfangsphase ist mit schneller Ausbreitung oder starker Rauchentwicklung zu rechnen. Es wird geschweißt, brenngeschnitten, trenngeschliffen oder gelötet, oder es wird lackiert und mit offener Flamme gearbeitet. Oder es liegen andere erhöhte Gefährdungen vor, etwa durch brennbare Stäube, leicht entzündbare Flüssigkeiten oder entzündbare Gase.
In Tabelle 4 führt die Regel Beispiele auf, und die Liste ist länger, als die meisten vermuten. Bei Handel und Lagerung stehen dort Altpapierlager, Speditionslager, Lager für Recyclingmaterial, Möbelausstellungen und Baumärkte. Bei Dienstleistungen stehen Küchen, Abfallsammelräume, Beherbergungsbetriebe, Wäschereien, Kinos, Theaterbühnen, Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser. Im Handwerk finden sich Kfz-Werkstatt, Tischlerei, Polsterei, Metallverarbeitung, Galvanik, Backbetrieb und Elektrowerkstatt.
Da ist einiges dabei, womit man nicht sofort rechnet. Eine Küche zum Beispiel, oder eine Elektrowerkstatt.
Damit sind wir bei dem Punkt, an dem viele gern abkürzen würden. Die Gefährdungsbeurteilung muss erstellt werden. Sie ist keine Schikane und kein Papier für den Ordner, sondern die Grundlage für jede Zahl, die Sie später nennen. Wer sie nicht hat, kann auch nicht begründen, warum bei ihm drei Brandschutzhelfer reichen sollen.
Der Denkfehler, den fast alle machen
Jetzt kommt die Stelle, an der die meisten Rechnungen kippen.
Nehmen wir ein Büro mit 60 Beschäftigten. Normale Brandgefährdung, also der Fall, für den die fünf Prozent gemacht sind. Fünf Prozent von 60 sind drei Personen. Also drei Leute in den Kurs schicken, Haken dran, erledigt?
Leider nein. Die fünf Prozent müssen nämlich immer dann da sein, wenn gearbeitet wird. Und jetzt rechnen Sie mal mit:
- Einer der drei hat Urlaub
- Einer ist krank
- Einer ist auf einer Weiterbildung
Und schon steht Ihr Betrieb ohne Brandschutzhelfer da. Deshalb sagt die ASR A2.2 in Punkt 7.3 ausdrücklich, dass Schichtbetrieb und die Abwesenheit einzelner Beschäftigter zu berücksichtigen sind. Genannt werden dort Fortbildung, Urlaub und Krankheit.
In der Praxis heißt das: Rechnen Sie mit einem Aufschlag. Meine Faustregel ist die doppelte Zahl, bei Schichtbetrieb eher noch mehr. In unserem Büro mit 60 Leuten also keine drei, sondern eher sechs bis acht ausgebildete Personen. Und zwar pro Schicht, nicht insgesamt.
Wann fünf Prozent zu wenig sind
Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen Sie mehr Leute brauchen. Das sind die, die mir am häufigsten begegnen:
- Erhöhte Brandgefährdung. Überall dort, wo mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Stäuben oder Lithium-Ionen-Akkus gearbeitet wird.
- Viele Leute, die sich nicht auskennen. Verkaufsräume, Praxen, Gaststätten, Veranstaltungen. Wer Besucher im Haus hat, braucht mehr Leute, die im Ernstfall den Weg zeigen.
- Menschen, die nicht schnell rauskommen. In Pflegeeinrichtungen, Kitas oder Schulen räumt sich ein Gebäude nicht von allein.
- Große oder unübersichtliche Gebäude. Wer drei Minuten braucht, bis er beim Brandherd ist, kommt zu spät.
- Nachtschicht und Wochenende. Wenn nur zwei Leute im Haus sind, brauchen beide die Ausbildung.
- Saisonbetrieb und Aushilfen. Wenn Sie im Sommer doppelt so viele Leute haben, gilt in dieser Zeit eine andere Rechnung als im Winter.
Der Saisonbetrieb wird dabei am häufigsten übersehen. Die Gefahr ist nicht das ganze Jahr über gleich, sondern nur in bestimmten Zeiträumen. Ihre Gefährdungsbeurteilung muss diese Zeiträume aber trotzdem abbilden.
So kommen Sie auf Ihre Zahl
Vier Schritte, mehr braucht es nicht:
- Erstens. Zählen Sie die Leute je Standort und je Schicht. Nicht die Gesamtzahl im Unternehmen.
- Zweitens. Fünf Prozent davon als Startwert, aber mindestens eine Person pro Bereich.
- Drittens. Gehen Sie die Punkte von oben durch. Trifft einer zu, gehen Sie hoch.
- Viertens. Schlagen Sie die Abwesenheiten drauf. Als Faustregel verdoppeln.
Und dann schreiben Sie das Ergebnis in Ihre Gefährdungsbeurteilung. Nicht, damit es dort schön aussieht, sondern damit Sie im Ernstfall zeigen können, wie Sie auf Ihre Zahl gekommen sind.
Was wir im Kurs machen
Zwei Regelwerke sagen etwas dazu, und sie ergänzen sich.
Die ASR A2.2 nennt in Punkt 7.3 den Rahmen: Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktion und Wirkungsweise der Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall.
Ins Detail geht die DGUV Information 205-023. Sie ist für die Ausbildung von Brandschutzhelfern das eigentliche Arbeitspapier und beschreibt bis ins Einzelne, was vermittelt werden soll, wie die theoretische und die praktische Ausbildung aufgebaut sind und welche Anforderungen an die Ausbilder gestellt werden. Wer wissen will, was in einem ordentlichen Kurs passiert, schaut dort nach.
Beides zusammen ergibt eine Menge Stoff, und der Theorieteil nimmt entsprechend Raum ein.
Ohne diese Grundlagen geht es auch nicht. Wer nicht weiß, welcher Feuerlöscher zu welchem Brand gehört, greift im Zweifel zum falschen. Wer die Brandschutzordnung des eigenen Betriebs nicht kennt, weiß nicht, wen er wann alarmiert.
Trotzdem kommt der Teil, der im Ernstfall zählt, erst danach. Die ASR A2.2 sagt dazu klipp und klar, dass praktische Löschübungen zur fachkundigen Unterweisung gehören. Jeder Teilnehmer löscht bei uns selbst, mit einem echten Feuerlöscher und einem echten Feuer.
Bei der Übung sehen die Teilnehmer erst einmal, wie sich ein Feuer überhaupt verhält. Wie schnell es größer wird, wenn man es eine halbe Minute machen lässt. Wie die Hitze nach oben steigt und wie weit man tatsächlich herangehen kann.
Dann geht es ans Löschen, und da machen fast alle beim ersten Versuch dieselben Fehler. Zu weit weg stehen. Von oben draufhalten statt auf den Brandherd. Und den Feuerlöscher in einem Zug leer machen, statt stoßweise vorzugehen und zwischendurch zu schauen, ob es gewirkt hat.
Das führt zu der Zahl, die im Kurs für die größten Augen sorgt. Ein 6-Kilogramm-Feuerlöscher ist nach knapp neun Sekunden leer. Neun Sekunden. Wer die verschenkt, hat nichts mehr in der Hand.
Warum ich beim Üben so hartnäckig bin
Ich war bei der Bundeswehr. Dort bin ich in eine Lage geraten, in der aus mehreren Waffen auf mich geschossen wurde.
Was ich daraus mitgenommen habe, hat nichts mit Heldengeschichten zu tun. Es ist eine ziemlich nüchterne Sache. In so einem Moment denkt man nicht mehr nach. Der Körper macht einfach das, was er gelernt hat. Nicht das, was man mal gelesen hat, sondern das, was so oft geübt wurde, dass es von allein läuft.
Wer in dem Moment erst noch überlegen muss, verliert genau die Sekunden, die zählen.
Deshalb bin ich bei der Löschübung so hartnäckig. Ein brennender Papierkorb ist kein Gefecht, das ist mir klar. Aber der Kopf funktioniert in beiden Fällen gleich. Der Puls geht hoch, der Blick wird eng, die Hände zittern. Wer den Feuerlöscher noch nie in der Hand hatte, steht davor und überlegt. Wer ihn schon mal ausgelöst hat, greift einfach zu.

Die Löschübung ist deshalb keine Auflockerung nach der Theorie. Sie ist zeitlich der kürzere Teil des Kurses und trotzdem der, an den sich die Leute nach Jahren noch erinnern.
Wie oft muss man das auffrischen?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Die ASR A2.2 gibt einen Hinweis: Bei normaler Brandgefährdung hat es sich bewährt, die Unterweisung mit Übung alle zwei bis fünf Jahre zu wiederholen. Wie lang der Abstand bei Ihnen ist, legen Sie anhand Ihrer Gefährdungsbeurteilung fest.
Ich rate zu drei Jahren. Das sage ich nicht, weil ich Kurse verkaufen will, sondern weil Handgriffe verblassen. Nach fünf Jahren weiß man noch, dass man irgendwas ziehen muss. Wie schnell es gehen muss, weiß man dann meistens nicht mehr. Bei erhöhter Brandgefährdung würde ich eher auf zwei Jahre gehen.
Noch ein praktischer Tipp. Wenn Personal wechselt, wechseln auch Ihre Brandschutzhelfer. Schauen Sie einmal im Jahr nach, ob die benannten Leute überhaupt noch im Betrieb sind. Das dauert zehn Minuten und ist überraschend oft eine Überraschung.
Das Wichtigste in Kürze
- Fünf Prozent ist der Richtwert aus der ASR A2.2, und der gilt bei normaler Brandgefährdung, zum Beispiel im Büro
- Bei erhöhter Brandgefährdung brauchen Sie deutlich mehr Leute
- Gerechnet wird pro Schicht und pro Standort, nicht über das ganze Unternehmen
- Schichtbetrieb und Abwesenheiten wie Fortbildung, Urlaub und Krankheit einrechnen, in der Praxis meistens verdoppeln
- Besucher, eingeschränkte Mobilität und Saisonbetrieb erhöhen den Bedarf
- Wiederholung alle zwei bis fünf Jahre, den Abstand legen Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung fest
- Grundlage ist immer die Gefährdungsbeurteilung, und die muss erstellt werden
Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Wir bilden Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 aus. Entweder bei uns in Siek bei Hamburg oder als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen im Betrieb. Die Inhouse-Variante hat einen Vorteil, den ich nicht unterschätzen würde. Wir üben dort, wo es im Ernstfall auch passieren würde, und schauen uns Ihre Feuerlöscher, Ihre Fluchtwege und Ihre Räume gleich mit an.
Wer die Aufgabe größer angehen soll, ist bei der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten richtig. Und wer die Rolle schon hat, findet in der Fortbildung den aktuellen Stand.
Lehrgangstipp: Brandschutzhelfer
Ausbildung nach § 10 ArbSchG, ASR A2.2 und DGUV Information 205-023, mit echter Löschübung. Bei uns in Siek bei Hamburg oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Und weil wir wissen, wie ärgerlich verschobene Lehrgänge sind: Jeder Termin findet statt, ab dem ersten Teilnehmer.
Bleiben Sie sicher.
Euer Benny